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Allgemeines zur HAK / HAS Voitsberg

Verhaltensrichtlinien 

pünktlicher Beginn des Unterrichts

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Am Ende der Pause finden sich alle Schüler im Klassenzimmer an ihren Plätzen ein und verhalten sich ruhig. Sollte der Lehrer nicht innerhalb von 10 Minuten nach dem Läuten in der Klasse eintreffen, meldet dies der Klassensprecher in der Direktion bzw. im Sekretariat. Wenn der Lehrer das Klassenzimmer betritt, erheben sich die Schüler von ihren Plätzen.1

Unterrichtsmittel

Auf den Bänken befinden sich zu Beginn der Stunde ausschließlich alle für den Unterricht aus dem jeweiligen Gegenstand nötigen Unterrichtsmittel (Hefte, Mappen, Bücher, Schreibzeug,…).

Smartphones & Musikgeräte

Das Smartphone ist lautlos und vibrationsfrei zu verwahren. (Der Ort der Verwahrung gibt die Lehrperson vor [Sammelplatz / Handyparkplatz])
Radios, MP3-Player usw. sind zu Beginn der Stunde ausgeschaltet.
Kopfhörer, Ohrstöpsel u. Ä. sind abzunehmen.

Getränke & Speisen | Müll

Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Müll wird in Unterrichtspausen in die dafür vorgesehenen Abfalleimer entsorgt. Müll wird nicht durch das Klassenzimmer geworfen, sondern sorgfältig und behutsam in den Abfalleimern entsorgt.2

Teilnahme am Unterricht

Am stundenplanmäßigen Unterricht ist verpflichtend teilzunehmen. Das Verlassen des Klassenzimmers während der Stunde ist – außer zum erlaubten Aufsuchen der Toilette – untersagt.3

Unterrichtsende

Die letzte Unterrichtsstunde darf von Fahrschülern mit ungünstigem Fahrplan nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Klassenvorstands früher verlassen werden (Vermerk im Klassenbuch). Richtwert für die Erteilung der Genehmigung ist eine Mindestwartezeit von 1 Stunde.

Die Sessel sind (ausgenommen in EDV-Räumen) in der letzten Stunde auf die Tische zu stellen. Die Sessel bleiben Freitags unten stehen. Die Klassen sind nach der letzten Stunde in einem sauberen Zustand zu verlassen.

1, 2, 3siehe Seite 2/§ 43 SchUG Pflichten der Schüler SchUG – Schulunterrichtsgesetz

Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Regeln

  • Einzel- oder Gruppengespräche
  • Nachholung versäumter Pflichten in der unterrichtsfreien Zeit
  • Versetzen in die Parallelklasse (zeitlich beschränkt oder auf Dauer)
  • Elektronische Geräte zur Unterhaltung wie Mp3- bzw. zur Kommunikation wie Smartphones werden bei missbräuchlicher Verwendung im Unterricht abgenommen und erst nach pädagogischer Aufarbeitung des Fehlverhaltens dem Schüler retourniert. Im Wiederholungsfall werden die Geräte in der Direktion deponiert und nur dem Erziehungsberechtigten ausgefolgt.

§ 43 SchUG Pflichten der Schüler | SchUG – Schulunterrichtsgesetz

(1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht (und den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, zu dem sie angemeldet sind) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten. Sie haben weiters Anordnungen und Aufträgen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung Folge zu leisten und Vereinbarungen, die gemäß § 19 Abs. 3a im Rahmen des Frühwarnsystems getroffen wurden, zu erfüllen.

(2) Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters, eines Abteilungsvorstandes, eines Fachvorstandes oder eines Lehrers verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist.