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Allgemeines zur HAK / HAS Voitsberg

Verhaltensrichtlinien 

pünktlicher Beginn des Unterrichts

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Am Ende der Pause finden sich alle Schüler im Klassenzimmer an ihren Plätzen ein und verhalten sich ruhig. Sollte der Lehrer nicht innerhalb von 10 Minuten nach dem Läuten in der Klasse eintreffen, meldet dies der Klassensprecher in der Direktion bzw. im Sekretariat. Wenn der Lehrer das Klassenzimmer betritt, erheben sich die Schüler von ihren Plätzen.1

Getränke & Speisen | Müll

Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Müll wird in Unterrichtspausen in die dafür vorgesehenen Abfalleimer entsorgt. Müll wird nicht durch das Klassenzimmer geworfen, sondern sorgfältig und behutsam in den Abfalleimern entsorgt.2

Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Regeln

  • Einzel- oder Gruppengespräche
  • Nachholung versäumter Pflichten in der unterrichtsfreien Zeit
  • Versetzen in die Parallelklasse (zeitlich beschränkt oder auf Dauer)
  • Elektronische Geräte zur Unterhaltung wie Mp3- bzw. zur Kommunikation wie Smartphones werden bei missbräuchlicher Verwendung im Unterricht abgenommen und erst nach pädagogischer Aufarbeitung des Fehlverhaltens dem Schüler retourniert. Im Wiederholungsfall werden die Geräte in der Direktion deponiert und nur dem Erziehungsberechtigten ausgefolgt.

Smartphoneregelung (ab der 1. Klasse)

Grundregel

Sobald die Lehrperson den Klassenraum betritt, befindet sich das Smartphone in der Schultasche. 

Das Gerät ist lautlos zu stellen.

Wecker, Timer und Erinnerungen sind während der gesamten Unterrichtszeit auszuschalten.

Stufenmodell bei Störungen

  1. Verstoß: mündliche Verwarnung
  2. Verstoß: Eintragung im Klassenbuch
  3. Verstoß: Das Smartphone muss von einem Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden

Spind‑Regelung

Jede Schülerin / jeder Schüler erhält zu Schulbeginn einen eigenen Spind. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von Klassen, behält sich die Schule das Recht vor, die Smartphone-Regelung(en) ausweiten:

➡️ Smartphones müssen dann von der 1. bis zur letzten Stunde im Spind eingeschlossen bleiben.
➡️ Bei Raumwechseln holen Lehrpersonen die betroffenen Schüler*innen bei Bedarf dann ab.

Unterrichtsmittel

Auf den Bänken befinden sich zu Beginn der Stunde ausschließlich alle für den Unterricht aus dem jeweiligen Gegenstand nötigen Unterrichtsmittel (Hefte, Mappen, Bücher, Schreibzeug,…).

Teilnahme am Unterricht

Am stundenplanmäßigen Unterricht ist verpflichtend teilzunehmen. Das Verlassen des Klassenzimmers während der Stunde ist – außer zum erlaubten Aufsuchen der Toilette – untersagt.3

§ 43 SchUG Pflichten der Schüler | SchUG – Schulunterrichtsgesetz

(1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht (und den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, zu dem sie angemeldet sind) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten. Sie haben weiters Anordnungen und Aufträgen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung Folge zu leisten und Vereinbarungen, die gemäß § 19 Abs. 3a im Rahmen des Frühwarnsystems getroffen wurden, zu erfüllen.

1, 2, 3siehe Seite 2/§ 43 SchUG Pflichten der Schüler SchUG – Schulunterrichtsgesetz

Verwendung von Smartphones & Musikgeräte

Das Smartphone ist grundsätzlich lautlos und vibrationsfrei zu verwahren (s. o.). Die aktive Verwendung in der Stunde, gibt die jeweilige Lehrperson vor [Quizzes / Rechercheaufträge / Abgabe von Aufgaben / Fotografie mit dem Smartphone] bzw. [Abgabe am Sammelplatz / Handyparkplatz]
Radios, MP3-Player usw. sind zu Beginn der Stunde ausgeschaltet. Eine laute Beschallung in den Pausen mit Musik oder Verwendungvon mobilen Boxen oder Verwendung der Musikboxen in den Räumen ist nicht erwünscht.
Kopfhörer, Ohrstöpsel o. Ä. sind immer abzunehmen.

Unterrichtsende

Die letzte Unterrichtsstunde darf von Fahrschülern mit ungünstigem Fahrplan nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Klassenvorstands früher verlassen werden (Vermerk im Klassenbuch). Richtwert für die Erteilung der Genehmigung ist eine Mindestwartezeit von 1 Stunde.

Die Sessel sind (ausgenommen in EDV-Räumen) in der letzten Stunde auf die Tische zu stellen. Die Sessel bleiben Freitags unten stehen. Die Klassen sind nach der letzten Stunde in einem sauberen Zustand zu verlassen.

(2) Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters, eines Abteilungsvorstandes, eines Fachvorstandes oder eines Lehrers verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist.

Essen & Trinken / Sauberkeit

Sauberkeit & Ordnung

  • Im gesamten Schulhaus ist auf Sauberkeit zu achten.
  • Das Essen von Sonnenblumenkernen, Kürbiskernen oder ähnlichem „Vogelfutter“ ist im Gebäude nicht erlaubt, da es zu starker Verschmutzung führt.
  • Snus ist an der gesamten Schule verboten – auch für volljährige Schüler*innen. Dies ist in der Schulordnung festgelegt und dient sowohl der Sauberkeit als auch der Vorbildwirkung.
  • Tische und Arbeitsplätze sind nach jeder Stunde abgeräumt und sauber zu hinterlassen.

Mülltrennung

  • In allen Klassen und Gängen wird Müll konsequent getrennt (Papier, Restmüll, Kunststoff, Metall).
  • Abfälle sind in den richtigen Behältern zu entsorgen – nicht auf oder unter den Tischen, nicht in den Regalen und nicht am Boden.
  • Die Einhaltung der Mülltrennung ist Teil der Hausordnung und wird regelmäßig kontrolliert.

Pfandflaschen & Sammelstellen

  • Pfandflaschen werden an den vorgesehenen Sammelplätzen gesammelt.
  • Das Reinigungspersonal bittet zweimal pro Woche um eine Bereinigung der Sammelstellen oder um eine Abgabe der Flaschen in die Spendenboxen.
  • Offene oder halbvolle Flaschen dürfen nicht stehen bleiben; sie sind entweder mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.